BFH - Beschluss vom 24.04.2003
XI B 48/01
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1586

NZB: kumulative Urteilsbegründung, Spenden an Golfclub

BFH, Beschluss vom 24.04.2003 - Aktenzeichen XI B 48/01

DRsp Nr. 2003/12724

NZB: kumulative Urteilsbegründung, Spenden an Golfclub

1. Wird die Entscheidung des FG auf mehrere rechtliche Gesichtspunkte gestützt, so ist in der Beschwerdeschrift für jeden dieser Gründe ein Zulassungsgrund i.S.d. § 115 Abs. 2 FGO darzulegen.2. Die Frage, ob Zahlungen an einen Golfclub uneigennützige Zuwendungen darstellen oder Aufwendungen zur Aufnahme in den Golfclub, wird nicht durch die Aussage eines Zeugen beantwortet, der bekundet, nach seinem damaligen Kenntnisstand habe er die steuerliche Abzugsfähigkeit der Spende mit bestem Wissen bejaht. Daraus ergibt sich allenfalls eine rechtliche Beurteilung durch den Zeugen selbst.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 ;

Gründe: