NZB: Mehrfachbegründung, Bindung des FG an Verwaltungsanweisungen
BFH, Beschluss vom 23.06.2003 - Aktenzeichen III B 152/02
DRsp Nr. 2003/10567
NZB: Mehrfachbegründung, Bindung des FG an Verwaltungsanweisungen
1. Stützt das FG sein Urteil auf mehrere Begründungen, die die Entscheidung selbstständig tragen, ist die NZB nur zulässig, wenn zu jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund form- und fristgerecht dargelegt wird.2. Es ist höchstrichterlich erklärt, dass für norminterpretierende Verwaltungsanweisungen keine Bindung der Steuergerichte besteht. Zur Selbstbindung führende Billigkeitsregelungen der Verwaltung sind hingegen auch von den Steuergerichten zu beachten, allerdings nicht im Anfechtungsverfahren, sondern in einem besonderen Verwaltungsverfahren.
Die Beschwerde ist unzulässig. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) haben keinen Revisionszulassungsgrund nach § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen dargelegt (§ 116 Abs. 3 Sätze 1 und 3 FGO).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.