BFH - Beschluss vom 18.06.2003
IX B 199/02
Normen:
AO § 233a ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 § 116 Abs. 3 S. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1326

NZB: Nachzahlungszinsen

BFH, Beschluss vom 18.06.2003 - Aktenzeichen IX B 199/02

DRsp Nr. 2003/10493

NZB: Nachzahlungszinsen

Die Rechtsfrage, ob Nachzahlungszinsen i.S.d. § 233 a AO als Zinsen für eine Kreditaufnahme dem WK-Abzug unterliegen, ist höchstrichterlich geklärt. Die Abziehbarkeit setzt voraus, dass die Zinsen in einem einkunftsartbezogenen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, die aufgenommenen Darlehensmittel also in diesem Rahmen aufgenommen und verwendet werden.

Normenkette:

AO § 233a ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 § 116 Abs. 3 S. 3 ;

Gründe:

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist nicht gegeben.