BFH - Beschluß vom 07.01.2002
III B 61/01
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 666

NZB; neues Zulassungsrecht

BFH, Beschluß vom 07.01.2002 - Aktenzeichen III B 61/01

DRsp Nr. 2002/4029

NZB; neues Zulassungsrecht

1. Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache.2. Durch die Neufassung des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO soll zwar die Möglichkeit der Revisionszulassung im Fall einer rechtswidrigen Entscheidung des FG erweitert werden. Das setzt aber voraus, dass es sich um Fälle handelt, in denen über den Einzelfall hinaus ein allgemeines Interesse an einer korrigierenden Entscheidung des Revisionsgerichts besteht, weil z. B. die Auslegung revisiblen Rechts durch die Vorinstanz fehlerhaft ist und der unterlaufene Fehler von erheblichem Gewicht und geeignet ist, das Vertrauen in die Rspr. zu schädigen.3. Eine Entscheidung ist nur dann nicht mit Gründen versehen i.S.d. § 119 Nr. 6 FGO, wenn jegliche Begründung fehlt oder lediglich inhaltslose oder unverständliche Wendungen niedergeschrieben sind, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist und die eine Überprüfung des Rechtsstandpunkts nicht ermöglichen, oder wenn ein selbständiger Anspruch bzw. ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen worden ist.

Gründe:

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.