BFH - Beschluß vom 19.02.2002
IX B 130/01
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 802

NZB; neues Zulassungsrecht

BFH, Beschluß vom 19.02.2002 - Aktenzeichen IX B 130/01

DRsp Nr. 2002/6367

NZB; neues Zulassungsrecht

1. Soweit es um die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO geht, gelten die vom BFH zu § 115 Abs. 2 Nr. 1, § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F. entwickelten Rechtsgrundsätze fort.2. Zu den Anforderungen an die Rüge der Divergenz.3. Auch wenn die Neufassung des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO die Möglichkeit der Revisionszulassung im Falle einer rechtswidrigen Entscheidung des FG erweitert, gilt das nur für Fälle, in denen über den Einzelfall hinaus ein allgemeines Interesse an einer korrigierenden Entscheidung des Revisionsgerichts besteht, weil z. B. die Auslegung revisiblen Rechts durch die Vorinstanz fehlerhaft ist und der unterlaufene Fehler von erheblichem Gewicht und geeignet ist, das Vertrauen in die Rspr. zu schädigen.4. Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass ein Gericht auch den Akteninhalt in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat.

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig. Insbesondere entspricht ihre Begründung nicht den vom Gesetz gestellten Anforderungen.