BFH - Beschluß vom 20.02.2002
X B 157/01
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 803

NZB; neues Zulassungsrecht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Zulassungsgrund nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO

BFH, Beschluß vom 20.02.2002 - Aktenzeichen X B 157/01

DRsp Nr. 2002/4837

NZB; neues Zulassungsrecht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Zulassungsgrund nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO

1. Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache.2. Zu den Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe Fortbildung des Rechts bzw. Sicherung einer einheitlichen Rspr.

Gründe:

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.

1. Es liegen weder die Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO n.F.--) noch die des Erfordernisses einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alternative FGO n.F.) vor.