BFH - Beschluß vom 14.02.2002
VII B 141/01
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 798

NZB; neues Zulassungsrecht; Wahrung der Einheitlichkeit der Rspr.

BFH, Beschluß vom 14.02.2002 - Aktenzeichen VII B 141/01

DRsp Nr. 2002/4819

NZB; neues Zulassungsrecht; Wahrung der Einheitlichkeit der Rspr.

1. Der neugefasste Zulassungsgrund der Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rspr. ist zwar in der Rspr. des BFH noch nicht geklärt; unbestritten ist aber, dass Rügen gegen die rechtliche oder tatsächliche Würdigung des FG-Urteils die Zulassung zur Revision nicht rechtfertigen.2. Die Zulassung der Revision unter diesem Gesichtspunkt ist allerdings dann möglich, wenn dem FG bei der Auslegung und Anwendung des Rechts Fehler unterlaufen sind, die von so erheblichem Gewicht sind, dass sie, würden sie von einem Rechtsmittelgericht nicht korrigiert, geeignet wären, das Vertrauen in die Rspr. zu beschädigen.

Gründe: