I. Die Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) betreibt gemeinsam mit ihrem Ehemann in Mitunternehmerschaft einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Milchviehhaltung und Ackerbau. Neben gepachteten Flächen nutzten sie vier Grundstücke unentgeltlich für den Betrieb, die zu Beginn des Streitjahres (1994) einer ungeteilten Erbengemeinschaft gehörten, die die Klägerin mit ihrer Mutter und ihrer Schwester gebildet hatte. Ursprünglich hatte der Vater der Klägerin die Grundstücke in seinem landwirtschaftlichen Betrieb genutzt. Die Grundstücke hatten folgende Größe:
Grundstücke Nr. 1-3 (insgesamt) 26 468 qm
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