BFH, Beschluss vom 25.02.2003 - Aktenzeichen VII B 385/02
DRsp Nr. 2003/7261
NZB; Pfändung auf Kontokorrentkonto
1. Die Pfändung auch künftiger Guthaben aus einem laufenden Konto beschränkt den Kontoinhaber zwar für sich genommen nicht in seinen Möglichkeiten, Geld auf sein Konto einzuzahlen und bevor dieses nach Maßgabe des Kontokorrentvertrages in den Rechnungsabschluß eingeht, über die betreffende Gutschrift zu verfügen.2. Dieses von der Pfändung des Guthabens nicht erfasste Recht kann seinerseits gepfändet werden mit der Folge, dass die Bank (Drittschuldnerin) daran gehindert wird, Verfügungen des Kontoinhabers über eingehende Beträge vor Einstellung in das Kontokorrent zu erfüllen.