I. Der Antragsteller ist jugoslawischer Staatsangehöriger. Zwischen 1960 und 1970 reiste er mit seiner damaligen Ehefrau zum Zwecke der Arbeitsaufnahme ins Inland ein. Von 1982 bis 1990 war er als ... für verschiedene Firmen tätig. Seit 1991 bezieht der Antragsteller Arbeitslosengeld bzw. -hilfe, Konkursausfallgeld, Unterhaltsgeld und Wohngeld. Der Antragsteller war ununterbrochen im Inland polizeilich gemeldet und wohnte dort auch. Er betrieb (im Prozesswege) seine Einbürgerung. Einkommen- oder Vermögensteuererklärungen gab der Antragsteller nicht ab.
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