BFH - Beschluss vom 25.07.2002
I S 6/02 (PKH)
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 § 142 ; ZPO §§ 114 117 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 54

NZB; PKH

BFH, Beschluss vom 25.07.2002 - Aktenzeichen I S 6/02 (PKH)

DRsp Nr. 2002/17424

NZB; PKH

Auch von einem rechtsunkundigen Rechtsmittelführer muss verlangt werden, dass er das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel so darstellt, dass das Gericht die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung beurteilen kann. Wird PKH für die Einlegung einer NZB begehrt, muss der Ast. daher zumindest in laienhafter Form einen Zulassungsgrund i.S.d. § 115 Abs. 2 FGO dartun.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 § 142 ; ZPO §§ 114 117 ;

Gründe:

I. Der Antragsteller ist jugoslawischer Staatsangehöriger. Zwischen 1960 und 1970 reiste er mit seiner damaligen Ehefrau zum Zwecke der Arbeitsaufnahme ins Inland ein. Von 1982 bis 1990 war er als ... für verschiedene Firmen tätig. Seit 1991 bezieht der Antragsteller Arbeitslosengeld bzw. -hilfe, Konkursausfallgeld, Unterhaltsgeld und Wohngeld. Der Antragsteller war ununterbrochen im Inland polizeilich gemeldet und wohnte dort auch. Er betrieb (im Prozesswege) seine Einbürgerung. Einkommen- oder Vermögensteuererklärungen gab der Antragsteller nicht ab.