NZB; PKH bei Antrag nach Ablauf der Beschwerdefrist
BFH, Beschluß vom 09.03.2000 - Aktenzeichen IX S 18/99
DRsp Nr. 2000/5699
NZB; PKH bei Antrag nach Ablauf der Beschwerdefrist
Die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist setzt voraus, dass der Ast. beim Rechtsmittelgericht innerhalb der maßgeblichen Rechtsmittelfrist den Antrag auf Bewilligung der PKH gestellt und die erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gem. § 117 Abs. 2 und 4ZPO unter Beifügung der entsprechenden Belege vorgelegt hat.