BFH - Beschluß vom 09.03.2000
IX S 18/99
Normen:
BFH EntlG Art. 1 Nr. 1 ; FGO §§ 54 56 115 Abs. 3 S. 1 § 142 ; ZPO §§ 114 117 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 1113

NZB; PKH bei Antrag nach Ablauf der Beschwerdefrist

BFH, Beschluß vom 09.03.2000 - Aktenzeichen IX S 18/99

DRsp Nr. 2000/5699

NZB; PKH bei Antrag nach Ablauf der Beschwerdefrist

Die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist setzt voraus, dass der Ast. beim Rechtsmittelgericht innerhalb der maßgeblichen Rechtsmittelfrist den Antrag auf Bewilligung der PKH gestellt und die erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gem. § 117 Abs. 2 und 4 ZPO unter Beifügung der entsprechenden Belege vorgelegt hat.

Normenkette:

BFH EntlG Art. 1 Nr. 1 ; FGO §§ 54 56 115 Abs. 3 S. 1 § 142 ; ZPO §§ 114 117 ;

Gründe: