BFH - Beschluss vom 26.01.2006
II S 14/05 (PKH)
Normen:
FGO § 128 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 979

NZB; PKH; unanfechtbare Entscheidung vor Endurteil

BFH, Beschluss vom 26.01.2006 - Aktenzeichen II S 14/05 (PKH)

DRsp Nr. 2006/7818

NZB; PKH; unanfechtbare Entscheidung vor Endurteil

1. Zu den Voraussetzungen der Bewilligung von PKH.2. Dem Endurteil vorangegangene Entscheidungen, die nach der FGO unanfechtbar sind, wie z. B. eine Entscheidung über die Abkürzung der Ladungsfrist, die Ablehnung einer Terminsverlegung etc. sowie Beschlüsse über die Ablehnung von Gerichtspersonen unterliegen nicht der Beurteilung der Revision.3. Geltend gemacht werden können nur Verfahrensmängel, die als Folge der genannten Entscheidung dem angefochtenen Urteil anhaften, also z. B. etwa ein Verstoß gegen das Willkürverbot oder eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör.

Normenkette:

FGO § 128 Abs. 2 ;

Gründe: