BFH, Beschluss vom 14.02.2003 - Aktenzeichen X S 8/02 (PKH)
DRsp Nr. 2003/5687
NZB, PKH und Wiedereinsetzung
1. Die Gewährung von PKH erfordert, dass der Ast. innerhalb der Frist zur Einlegung der NZB die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem amtlichen Vordruck vorlegt (§ 117 Abs. 2 und 4ZPO) und das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel zumindest in laienhafter Weise darstellt, damit der Senat die Erfolgsaussichten einer NZB prüfen kann.2. Hat der Kl. innerhalb der Rechtsmittelfrist einen Rechtsanwalt beauftragt, der statt der NZB Revision einlegt, kommt eine Wiedereinsetzung nicht in Betracht. Denn die Abhängigkeit der Statthaftigkeit einer Revision von ihrer Zulassung ist zwingendes Recht.