I. Die Kläger und Beschwerdegegner zu 1. bis 3. (Kläger zu 1. bis 3.) sind die Ehefrau und die beiden Kinder des 1996 verstorbenen Ehemanns der Klägerin zu 1. (E).
E war als Kaufmann seit 1965 Geschäftsführer der Firma S GmbH & Co. KG. Außerdem war er Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer der von ihm 1988 im Auftrag dreier am Gewinn und Verlust beteiligter Personen gegründeten N-GmbH (N-GmbH).
Ab November 1989 wurde der Sohn und Miterbe des E, der Kläger zu 3., Ein- und Verkäufer der N-GmbH. E erteilte ihm außerdem Vollmacht für das Geschäftskonto der N-GmbH bei einer Sparkasse.
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