BFH - Beschluss vom 12.01.2006
II B 54/05
Normen:
FGO § 91 § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 797
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 02.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 3585/01

NZB: rechtliches Gehör, mündliche Verhandlung ohne Beteiligten

BFH, Beschluss vom 12.01.2006 - Aktenzeichen II B 54/05

DRsp Nr. 2006/6589

NZB: rechtliches Gehör, mündliche Verhandlung ohne Beteiligten

Wurde ein Beteiligter ordnungsgemäß geladen und enthält die Ladung den Hinweis, beim Ausbleiben eines Beteiligten könne auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden, darf das FG zur Sache verhandeln und entscheiden, obwohl in der mündlichen Verhandlung für den Beteiligten niemand erschienen war. Auf das Verschulden der Prozessbevollmächtigten oder von deren Geschäftsfähigkeit kommt es insoweit nicht an.

Normenkette:

FGO § 91 § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;

Gründe: