FG Köln, vom 02.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 3585/01
NZB: rechtliches Gehör, mündliche Verhandlung ohne Beteiligten
BFH, Beschluss vom 12.01.2006 - Aktenzeichen II B 54/05
DRsp Nr. 2006/6589
NZB: rechtliches Gehör, mündliche Verhandlung ohne Beteiligten
Wurde ein Beteiligter ordnungsgemäß geladen und enthält die Ladung den Hinweis, beim Ausbleiben eines Beteiligten könne auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden, darf das FG zur Sache verhandeln und entscheiden, obwohl in der mündlichen Verhandlung für den Beteiligten niemand erschienen war. Auf das Verschulden der Prozessbevollmächtigten oder von deren Geschäftsfähigkeit kommt es insoweit nicht an.