I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger), Eheleute, sind Eigentümer eines selbstgenutzten, seit dem Jahr 1991 unter Denkmalschutz stehenden und seit 1999 teilweise vermieteten Grundstücks. Der Denkmalschutz erstreckt sich auf die gesamte Mehrheit baulicher Anlagen sowie die Gartenanlage.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|