BFH, Beschluss vom 19.08.2002 - Aktenzeichen VIII B 112/02
DRsp Nr. 2002/17434
NZB; Richterablehnung
Wird das Gesuch auf Ablehnung eines Richters nicht durch gesonderten und gem. § 128 Abs. 2FGO nicht anfechtbaren Beschluss sondern in den Gründen der Hauptsacheentscheidung als rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig zurückgewiesen, so kann dieser - behauptete - Verfahrensfehler nur mit einer NZB geltend gemacht werden. Eine Beschwerde gegen die Abweisung des Antrags auf Richterablehnung ist in einem solchen Fall nicht statthaft.