BFH - Beschluss vom 19.08.2002
VIII B 112/02
Normen:
FGO §§ 51 115 Abs. 2 Nr. 3 ; ZPO §§ 42 44 46 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 65

NZB; Richterablehnung

BFH, Beschluss vom 19.08.2002 - Aktenzeichen VIII B 112/02

DRsp Nr. 2002/17434

NZB; Richterablehnung

Wird das Gesuch auf Ablehnung eines Richters nicht durch gesonderten und gem. § 128 Abs. 2 FGO nicht anfechtbaren Beschluss sondern in den Gründen der Hauptsacheentscheidung als rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig zurückgewiesen, so kann dieser - behauptete - Verfahrensfehler nur mit einer NZB geltend gemacht werden. Eine Beschwerde gegen die Abweisung des Antrags auf Richterablehnung ist in einem solchen Fall nicht statthaft.

Normenkette:

FGO §§ 51 115 Abs. 2 Nr. 3 ; ZPO §§ 42 44 46 ;

Gründe:

Das Rechtsmittel ist unzulässig.