NZB: Rüge der Verfassungswidrigkeit einer Rechtsnorm
BFH, Beschluss vom 29.08.2003 - Aktenzeichen VI B 26/02
DRsp Nr. 2003/14371
NZB: Rüge der Verfassungswidrigkeit einer Rechtsnorm
Liegt bereits höchstrichterliche Rspr. zur Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm vor, so muss dargelegt werden, warum gleichwohl noch Klärungsbedarf besteht. Insb. ist eine Auseinandersetzung mit der bereits vorliegenden Rspr. zur Verfassungsmäßigkeit der Norm erforderlich.