I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist Halter des Kleinflugzeugs ..., das erstmals 1992 aus den USA in die Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) verbracht worden war. Nach den vom Zollfahndungsamt (ZFA) bei der Flughafen X-GmbH getroffenen Feststellungen befand sich das Flugzeug in dem Zeitraum vom 1. Februar 1995 bis zum 22. Februar 1996 im Zollgebiet der Gemeinschaft. Auf Nachfrage des ZFA teilte der Kläger mit Schreiben vom 1. September 1997 u.a. mit, das Flugzeug sei nur vorübergehend für Tage oder Wochen in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht worden.
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