FG Hessen, vom 24.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 1268/04
NZB: Sachaufklärungsrüge
BFH, Beschluss vom 18.07.2006 - Aktenzeichen VIII B 125/05
DRsp Nr. 2006/24952
NZB: Sachaufklärungsrüge
1. Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht mit der Begründung gerügt, das FG habe von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so ist es erforderlich darzulegen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären oder welche Beweise zu welchem Beweisthema es von Amts wegen hätte erheben müssen.2. Es kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass das FG die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und erwogen hat.