BFH - Beschluss vom 14.03.2006
X B 172/05
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 1318
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 27.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen I 126/2004

NZB: schwerwiegender materiell-rechtlicher Fehler des FG

BFH, Beschluss vom 14.03.2006 - Aktenzeichen X B 172/05

DRsp Nr. 2006/11493

NZB: schwerwiegender materiell-rechtlicher Fehler des FG

1. Nur besonders schwerwiegende Fehler des FG bei der Auslegung revisiblen Rechts ermöglichen die Zulassung der Revision.2. Besonders schwerwiegende Fehler in diesem Sinne liegen vor, wenn die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 ;

Gründe:

Die Beschwerde der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat keinen Erfolg.