FG Nürnberg, vom 27.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen I 126/2004
NZB: schwerwiegender materiell-rechtlicher Fehler des FG
BFH, Beschluss vom 14.03.2006 - Aktenzeichen X B 172/05
DRsp Nr. 2006/11493
NZB: schwerwiegender materiell-rechtlicher Fehler des FG
1. Nur besonders schwerwiegende Fehler des FG bei der Auslegung revisiblen Rechts ermöglichen die Zulassung der Revision.2. Besonders schwerwiegende Fehler in diesem Sinne liegen vor, wenn die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist.