I. Die Kostenschuldnerin und Erinnerungsführerin (Kostenschuldnerin) wendet sich gegen die Höhe des von der Kostenstelle des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Kostenstelle) angenommenen Streitwertes für ein Beschwerdeverfahren über die Nichtzulassung der Revision, das gegen ein finanzgerichtliches Zwischenurteil gerichtet war.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|