BFH - Beschluß vom 27.03.2000
VII B 24/99
Normen:
FGO §§ 98 115 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 1220

NZB; teilbarer Streitgegenstand

BFH, Beschluß vom 27.03.2000 - Aktenzeichen VII B 24/99

DRsp Nr. 2000/6003

NZB; teilbarer Streitgegenstand

Ist eine NZB bei verständiger Würdigung dahin auszulegen, dass das FG-Urteil nur teilweise angefochten werden soll und ist der zugrunde liegende Streitgegenstand teilbar, so kann die NZB trotz Fehlens einer ausdrücklichen Erklärung auf einen Teil des Streitgegenstandes beschränkt werden. Demgemäß kann die Revision im Umfang dieses eingeschränkten Revisionsbegehrens zugelassen werden.

Normenkette:

FGO §§ 98 115 ;

Gründe:

Zur Klarstellung, in welchem Umfang die Revision mit diesem Beschluss zugelassen wird, weist der Senat auf Folgendes hin: