I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) begehrte beim Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) den teilweisen Erlass der mit bestandskräftigen Schätzungsbescheiden festgesetzten Einkommen- und Umsatzsteuer für die Jahre 1973 bis 1983 nebst steuerlicher Nebenleistungen.
Nach Ablehnung des Erlassantrages und erfolglosem Beschwerdeverfahren erhob der Kläger durch seinen (auch nunmehrigen) Prozessbevollmächtigten (P) Klage, mit der er sein Erlassbegehren weiter verfolgte.
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