BFH - Beschluss vom 18.07.2002
V B 107/01
Normen:
FGO § 94 ; ZPO § 160 Abs. 4 § 164 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 49

NZB; übergangener Beweisantrag

BFH, Beschluss vom 18.07.2002 - Aktenzeichen V B 107/01

DRsp Nr. 2002/17429

NZB; übergangener Beweisantrag

Zu den Anforderungen an die Rüge des übergangenen Beweisantrages.

Normenkette:

FGO § 94 ; ZPO § 160 Abs. 4 § 164 ;

Gründe:

I. Im Klageverfahren war streitig, ob die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) berechtigt war, die in von ihr erteilten Gutschriften ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abzuziehen.