I. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) nahm den Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) als alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH wegen rückständiger Lohnsteuern und steuerlicher Nebenleistungen der GmbH mit Haftungsbescheid in Anspruch. Ein Teil der rückständigen Lohnsteuern entfiel auf das Gehalt des Klägers, welches in dem Haftungszeitraum dem Kläger nicht ausgezahlt, sondern als "Kontokorrent-Darlehen" der GmbH zur Verfügung gestellt wurde.
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