Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind die Ehefrau bzw. die Erben nach dem verstorbenen S. S war bis zu seinem Tod Gesellschafter-Geschäftsführer der S-GbR. Er war zudem allein oder mit Familienangehörigen an Unternehmen der S-Gruppe beteiligt. Gegenstand der Unternehmensgruppe waren der Ankauf, die Bebauung, die Vermietung und die Veräußerung von Grundstücken. Der Streitfall betrifft die steuerliche Behandlung der Anschaffung und Veräußerung von Anteilen an den Anlage-Fonds 1 bis 3, die in der Rechtsform von Kommanditgesellschaften betrieben wurden und an denen S jeweils zu 50 v.H. beteiligt war. Ziel der Fonds, die ein bzw. zwei Objekte umfassten, war es, für die X-AG Gebäude zu errichten und zu betreiben. S erwarb in den Jahren 1985 bis 1988 Anteile an den drei Fonds in nomineller Höhe von ... DM. Mit Verträgen vom 1. Juli 1988 veräußerte S seine gesamten Anteile zum Preis von ... DM; einen Betrag von ... DM führte er vereinbarungsgemäß an Frau P ab.
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