I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wurde mit Haftungsbescheid vom 13. August 1996 für rückständige Steuern und Nebenleistungen einer GmbH in Anspruch genommen. Den Haftungsbescheid stellte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) trotz vorliegender Zustellungsvollmacht nicht an die Bevollmächtigte des Klägers, sondern an ihn persönlich zu. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) ist der Haftungsbescheid der Bevollmächtigten mit einem Fax des Klägers spätestens am 27. August 1996 zugegangen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|