NZB; Verfahrensfehler; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
BFH, Beschluß vom 27.05.2002 - Aktenzeichen VII B 187/01
DRsp Nr. 2002/10474
NZB; Verfahrensfehler; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
1. Die Darlegung eines Verfahrensfehlers erfordert zumindest, dass die FG-Entscheidung auf diesem Fehler beruhen kann.2. Das FG ist nicht verpflichtet, von sich aus anzuzeigen, dass es gem. § 94 aFGO beabsichtigt, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden. Eine Pflicht zur Anhörung der Beteiligten folgt aus § 94 aFGO nicht. Falls ein Beteiligter die Durchführung der mündlichen Verhandlung wünscht, muss er unaufgefordert einen darauf gerichteten, ausdrücklichen Antrag stellen.