I. Streitig war in der Sache, ob anlässlich einer --unstreitig gebotenen-- teilweisen Auflösung einer Rekultivierungsrückstellung der verbleibende Rückstellungsbetrag anhand gestiegener Rekultivierungskosten neu zu bewerten ist, auch wenn die Rekultivierungsverpflichtung anlässlich der Betriebsaufgabe entstanden war.
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