NZB: Verfahrensmangel - Verletzung des rechtlichen Gehörs
BFH, Beschluss vom 26.05.2003 - Aktenzeichen VI B 97/02
DRsp Nr. 2003/9821
NZB: Verfahrensmangel - Verletzung des rechtlichen Gehörs
1. Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs enthält eine Verpflichtung für das Gericht, Anträge und Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen.2. Ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs wegen Nichtberücksichtigung eines Schriftsatzes ist zu verneinen, wenn nicht feststeht, ob der betreffende Schriftsatz überhaupt beim FG eingegangen ist.