FG Niedersachsen, vom 11.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 36/03
NZB: Verfahrensmangel
BFH, Beschluss vom 19.01.2006 - Aktenzeichen VII B 13/05
DRsp Nr. 2006/9330
NZB: Verfahrensmangel
Wird als Verfahrensverstoß gerügt, das FG habe wegen der Bezugnahme auf die Einspruchsentscheidung den in der mündlichen Verhandlung vorgetragenen Sachverhalt hinsichtlich des nicht vorhandenen Vertragsverhältnisses zwischen dem Steuerschuldner und der Kl. als Haftungsschuldnerin nicht gewürdigt, so muss aufgezeigt werden, dass dieser behauptete Sachverhalt vorher noch nicht aktenkundig war und aus Sicht des FG entscheidungserheblich gewesen sein könnte.