BFH - Beschluss vom 19.01.2006
VII B 13/05
Normen:
FGO § 96 Abs. 1 S. 1 § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 1110
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 11.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 36/03

NZB: Verfahrensmangel

BFH, Beschluss vom 19.01.2006 - Aktenzeichen VII B 13/05

DRsp Nr. 2006/9330

NZB: Verfahrensmangel

Wird als Verfahrensverstoß gerügt, das FG habe wegen der Bezugnahme auf die Einspruchsentscheidung den in der mündlichen Verhandlung vorgetragenen Sachverhalt hinsichtlich des nicht vorhandenen Vertragsverhältnisses zwischen dem Steuerschuldner und der Kl. als Haftungsschuldnerin nicht gewürdigt, so muss aufgezeigt werden, dass dieser behauptete Sachverhalt vorher noch nicht aktenkundig war und aus Sicht des FG entscheidungserheblich gewesen sein könnte.

Normenkette:

FGO § 96 Abs. 1 S. 1 § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;

Gründe: