I. Die Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) ist die "Erbengemeinschaft nach Frau A als Vermieterin des Grundstücks B-Str. 1 in C".
A war im Jahre 1986 verstorben. Erben waren zu gleichen Teilen D, E und F. Mit Wirkung vom ... Februar 1990 verkaufte die Miterbin F ihren Erbteil mit Erbteilskauf- und Erbteilsübertragungsvertrag an den Miterben E. Mit Übergabevertrag vom ... Oktober 1994 übertrug dann E seinen Erbteil und den entgeltlich von seiner Schwester F erworbenen Erbteil auf seine drei Kinder "G, H und J in Gesellschaft bürgerlichen Rechts".
Zum bis heute ungeteilten Nachlass gehört das bebaute Grundstück B-Straße 1 in C.
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