NZB; Verletzung der Sachaufklärungspflicht - unterlassene Beweiserhebung
BFH, Beschluß vom 05.02.2002 - Aktenzeichen IX B 175/01
DRsp Nr. 2002/4861
NZB; Verletzung der Sachaufklärungspflicht - unterlassene Beweiserhebung
1. Zu den Anforderungen an die Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Unterlassen von Beweiserhebungen.2. Bei verzichtbaren Verfahrensmängeln geht das Rügerecht durch rügelose Verhandlung zur Sache verloren.
Gründe:
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig. Ihre Begründung entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO).
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