BFH - Beschluss vom 04.04.2003
V B 242/02
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 940

NZB; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Entscheidung vor Ablauf einer Schriftsatzfrist

BFH, Beschluss vom 04.04.2003 - Aktenzeichen V B 242/02

DRsp Nr. 2003/7993

NZB; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Entscheidung vor Ablauf einer Schriftsatzfrist

Das FG verletzt das rechtliche Gehör, wenn es durch Urteil im schriftlichen Verfahren entscheidet, bevor eine von ihm gesetzte Frist zur Stellungnahme verstrichen ist (Anschluss an BFH-Beschl. v. 19.3.2002 - IX R 100/00).

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;

Gründe:

Die Entscheidung beruht auf § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 116 Abs. 6, § 119 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung.