FG Mecklenburg-Vorpommern, vom 18.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 643/04
NZB; Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
BFH, Beschluss vom 20.09.2006 - Aktenzeichen IX B 172/05
DRsp Nr. 2006/27310
NZB; Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
1. Die Frage, von welchen Vorstellungen sich Vertragsparteien bei einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen bei der Begründung der wechselseitigen Vertragspflichten leiten ließen, ist eine Frage der Tatsachenfeststellung und -würdigung. Dieser obliegt dem FG und ist für das Revisionsgericht grundsätzlich bindend.2. Dass ein Kl. die tatsächliche Würdigung des FG für unzutreffend hält, rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision.