I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) streitet mit dem Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) über die Höhe der für 1992 festzusetzenden Kirchensteuer. Das Finanzgericht (FG) hat seine Klage abgewiesen und die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen. Das Urteil des FG wurde dem Kläger am 8. Mai 2001 zugestellt.
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