BFH - Beschluss vom 15.07.2003
VII B 142/03
Normen:
ZK Art. 5 Abs. 1, 5 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1352

NZB: Vollmacht gegenüber Zollbehörden

BFH, Beschluss vom 15.07.2003 - Aktenzeichen VII B 142/03

DRsp Nr. 2003/10824

NZB: Vollmacht gegenüber Zollbehörden

1. Die Vollmacht, sich gegenüber den Zollbehörden bei der Vornahme der das Zollrecht betreffenden Verfahrenshandlungen vertreten zu lassen, kann formfrei erteilt werden.2. Der Nachweis der Vertretungsmacht gegenüber den Zollbehörden nach Art. 5 Abs. 5 ZK kann nicht nur durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht geführt werden. Vielmehr sind grds. alle Beweismittel zulässig, die das einzelstaatliche Verfahrensrecht zulässt.3. Es berührt die Wirksamkeit einer tatsächlich bestehenden Vertretungsmacht nicht, wenn der von der Zollbehörde geforderte Nachweis erst nach Ablauf einer dem Vertreter gesetzten Frist geführt wird.

Normenkette:

ZK Art. 5 Abs. 1, 5 ;

Gründe:

I. Der Antragsteller und Beschwerdegegner (Antragsteller) betreibt ein Speditionsunternehmen. Er befasst sich insbesondere mit dem internationalen Transport von Islandpferden sowie der Abwicklung der Einfuhrformalitäten.