BFH - Beschluss vom 01.08.2002
VII B 35/02
Normen:
FGO §§ 74 76 96 115 Abs. 2 Nr. 1 2 3 § 119 Nr. 5 ; GG Art. 100 Abs. 1 Art. 103 Abs. 1 ; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 ;

NZB; Widerruf der Bestellung als Steuerberater; grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensfehler

BFH, Beschluss vom 01.08.2002 - Aktenzeichen VII B 35/02

DRsp Nr. 2002/13488

NZB; Widerruf der Bestellung als Steuerberater; grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensfehler

1. Im Verfahren der NZB ist ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung gegen an dem Verfahren beteiligt gewesene Richter der Vorinstanz nicht vorgreiflich.2. Das Gericht kann sich aller verfügbaren Beweismittel bedienen, um den entscheidungserheblichen Sachverhalt so vollständig wie möglich aufzuklären. An das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten ist es nicht gebunden.3. Zu den Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG verfassungskonform ist und mit EG/EU-Recht in Übereinklang steht.4. Zu den Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör.5. Der Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens verlangt nur das freie Zutrittsrecht einer unbestimmten Zahl von Zuhörern in dem Raum, in dem die mündliche Verhandlung stattfindet, umfasst aber nicht das Recht, sich bei dieser Gelegenheit auch Notizen zu machen.

Normenkette:

FGO §§ 74 76 96 115 Abs. 2 Nr. 1 2 3 § 119 Nr. 5 ; GG Art. 100 Abs. 1 Art. 103 Abs. 1 ; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 ;

Gründe: