I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) handelte u.a. mit Dieselkraftstoff (DK) und leichtem Heizöl (HEL). In den Jahren 1996 und 1997 lieferte die Klägerin DK und HEL mit ihren Tankfahrzeugen mit den amtlichen Kennzeichen ... und ... wechselweise an ihre Kunden aus.
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