BFH - Beschluss vom 02.11.2006
V B 24/05
Normen:
AO § 233a ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 208
Vorinstanzen:
FG Bremen, vom 08.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 637/02

NZB: Zulassungsgründe, Verzinsung

BFH, Beschluss vom 02.11.2006 - Aktenzeichen V B 24/05

DRsp Nr. 2006/29905

NZB: Zulassungsgründe, Verzinsung

1. Zu den Voraussetzungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen.2. Die Verzinsung von Steuerforderungen (Zinsregelung des § 233a AO) ist höchstrichterlich geklärt. Es auch unbeachtlich, ob der Stpfl. die möglichen Zinsvorteile tatsächlich gezogen hat und es ist auch geklärt, dass die Verzinsung der nachträglich festgesetzten USt nicht deshalb sachlich unbillig ist, weil der Leistende von einer sog. Null-Situation ausgegangen war.3. Daraus ergibt sich ohne weiteres, dass die Frage, ob das Diskriminierungsverbot die Einbeziehung von Vorsteuer-Vergütungsansprüchen in den Anwendungsbereich des § 233a AO gebietet und der Vergütungsberechtigte Leistungsempfänger deswegen Erstattungszinsen beanspruchen könnte, im Verfahren betr. Nachzahlungszinsen zur USt des Leistenden nicht entscheidungserheblich und demgemäß nicht klärbar sein kann.

Normenkette:

AO § 233a ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe: