FG München, vom 02.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 5005/02
NZB: Zurechnung von Kapitalvermögen, Beiladung
BFH, Beschluss vom 23.01.2007 - Aktenzeichen VIII B 174/05
DRsp Nr. 2007/6184
NZB: Zurechnung von Kapitalvermögen, Beiladung
1. Die Frage, wann die Übertragung von Kapitalanlagen von Eltern auf Kinder bzw. die Mittelverwaltung von Kindesvermögen durch Eltern steuerrechtlich dazu führt, die Einnahmen der Eltern und nicht den Kindern zuzurechnen, hat keine grundsätzliche Bedeutung.2. Kinder, die mit den Eltern zusammen zur Vermögensteuer veranlagt werden, sind zu dem Rechtsstreit, in dem sich Eltern gegen einen VSt-Bescheid wenden, nicht notwendig beizuladen.
Ob die Beschwerdebegründung den Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen i.S. von § 115 Abs. 2 i.V.m. § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO genügt, kann dahingestellt bleiben. Denn die Beschwerde ist jedenfalls unbegründet.
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