BFH - Beschluss vom 04.05.2006
VII B 311/05
Normen:
AO § 37 Abs. 2 ; EStG § 26 § 26b ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 1445
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 20.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 2280/05

NZB: zusammenveranlagte Eheleute, Erstattungsanspruch

BFH, Beschluss vom 04.05.2006 - Aktenzeichen VII B 311/05

DRsp Nr. 2006/19107

NZB: zusammenveranlagte Eheleute, Erstattungsanspruch

1. Es ist höchstrichterlich geklärt, dass das FA als Zahlungsempfänger bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten grundsätzlich davon ausgehen kann, dass derjenige Ehegatte, der die Zahlung auf die gemeinsame Steuerschuld bewirkt, mit seiner Zahlung auch die Steuerschuld des anderen Ehegatten begleichen will.2. Das hat zur Folge, dass beide Ehegatten nach § 37 Abs. 2 AO erstattungsberechtigt sind. Der Erstattungsanspruch ist zwischen ihnen nach Köpfen aufzuteilen.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2 ; EStG § 26 § 26b ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe: