Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) begehren als zusammen veranlagte Eheleute erneut Aussetzung der Vollziehung (AdV), nachdem der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) die bisher gewährte AdV widerrufen hat. Anlass des Widerrufs war das (im zweiten Rechtszug ergangene) klageabweisende Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 17. November 2000 in dem Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen 3 K 3458/98.
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