Ob die Einnahmen aus einer geringfügigen Beschäftigung gemäß § 3 Nr. 39 EStG steuerfrei sind, beurteilt sich ausschließlich nach sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben; Personenkreis der Freigrenze für Geschenke
FG München, Urteil vom 16.02.2009 - Aktenzeichen 13 K 4291/06
DRsp Nr. 2009/10792
Ob die Einnahmen aus einer geringfügigen Beschäftigung gemäß § 3 Nr. 39 EStG steuerfrei sind, beurteilt sich ausschließlich nach sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben; Personenkreis der Freigrenze für Geschenke
1. Übt der Steuerpflichtige eine weitere Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aus, ordnet die im Streitjahr 2002 geltende Fassung des § 8 Abs. 2SGB IV die sozialversicherungsrechtliche Zusammenrechnung an, die auch für § 3 Nr. 39EStG mit der Folge gilt, dass die Steuerbefreiung entfällt, da es an einer geringfügigen Beschäftigung i.S. des § 8 Abs. 1 Nr. 1SGB IV fehlt.2. Bei der Freigrenze (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG) für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, müssen für einen Empfänger auch Geschenke berücksichtigt werden, die mit Rücksicht auf die Geschäftsbeziehung an Personen gegeben werden, die dem Geschäftsfreund persönlich nahestehen.