Die Kläger erwarben im Jahre 2000 das Eigentum an dem ursprünglich als Ein- bzw. Zweifamilienhaus bezeichneten, später als gemischtgenutztes Grundstück bewerteten Objekt ... in Berlin-Pankow, das sie bereits vor Erwerb als Mieter zu eigenen Wohnzwecken (Räumlichkeiten im Erdgeschoss) bzw. zu gewerblichen Zwecken (Räumlichkeiten im ersten Obergeschoss) ihrer Agentur ..., später ihrer ... GmbH genutzt hatten. Auf ihren Antrag hin gewährte ihnen der Beklagte für die Nutzung des Erdgeschosses durch Bescheid über Eigenheimzulage ab 2000 vom 11. Dezember 2000 auf die Dauer von acht Jahren, mithin bis 2007, eine jährliche Eigenheimzulage von 4.000,00 DM einschließlich Kinderzulage von 1.500,00 DM für die am 3. September 1988 geborene Tochter ... (T.).
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