FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 09.03.2000
II 477/99
Normen:
EStG § 10e Abs. 1 ; EStG § 10e Abs. 4 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 674

Objektbeschränkung bei Ehegatten

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 09.03.2000 - Aktenzeichen II 477/99

DRsp Nr. 2001/1742

Objektbeschränkung bei Ehegatten

1. Ein Hausgrundstück, für das einem Ehegatten vor Eheschließung die Förderung nach § 10e EStG bereits einmal gewährt worden war, kann nicht als sogenanntes Folgeobjekt dienen. 2. Ein Objekt desselben Steuerpflichtigen kann nach dessen Eheschließung nicht zum zweiten Mal in den Genuss staatlicher Wohnungseigentumsförderung kommen.

Normenkette:

EStG § 10e Abs. 1 ; EStG § 10e Abs. 4 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob den Klägern der Förderungsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG zu gewähren ist.