FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 09.03.2000 - Aktenzeichen II 477/99
DRsp Nr. 2001/1742
Objektbeschränkung bei Ehegatten
1. Ein Hausgrundstück, für das einem Ehegatten vor Eheschließung die Förderung nach § 10eEStG bereits einmal gewährt worden war, kann nicht als sogenanntes Folgeobjekt dienen.2. Ein Objekt desselben Steuerpflichtigen kann nach dessen Eheschließung nicht zum zweiten Mal in den Genuss staatlicher Wohnungseigentumsförderung kommen.