I.
Streitig ist, ob Ehegatten die Eigenheimzulage (EigZul) für eine im Obergeschoss (OG) gelegene - unentgeltlich an die Familie des Sohnes überlassene - Wohnung in einem Dreifamilienhaus zu versagen ist, weil diese Wohnung in räumlichem Zusammenhang mit der von den Ehegatten genutzten und nach dem Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) geförderten Erdgeschoss - (EG-) Wohnung liegt.
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