I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Die Klägerin und ihr früherer Ehemann erwarben im Jahr 1982 ein Zweifamilienhaus je zur Hälfte, für das sie von 1982 an erhöhte Absetzungen nach § 7b des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Anspruch nahmen. Im Jahr 1985 trennten sich die Eheleute. Der damalige Ehemann veräußerte mit Vertrag vom 5. Juni 1985 seinen Miteigentumsanteil an dem Zweifamilienhaus an die Mutter der Klägerin und den Kläger, den die Klägerin am 6. September 1985 heiratete.
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