BFH - Beschluß vom 24.02.2000
X B 107/99
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 951

Objektverbrauch bei Eigenheimzulage für Miteigentumsanteil

BFH, Beschluß vom 24.02.2000 - Aktenzeichen X B 107/99

DRsp Nr. 2000/4681

Objektverbrauch bei Eigenheimzulage für Miteigentumsanteil

Haben Ehegatten, die Miteigentümer eines gemeinsamen Objektes sind, das nach dem EigZulG gefördert wird, während des gesamten Jahres getrennt gelebt, gelten die Miteigentumsanteile als selbständige Objekte. Folge: Für beide ist Objektverbrauch eingetreten. Dieser kann auch nicht dadurch rückgängig gemacht werden, dass ein Ehegatte seinen Miteigentumsanteil in einem Jahr auf den anderen Ehegatten überträgt, in dem sie zwar bereits durchgängig dauernd getrennt gelebt haben, das aber noch vor dem Scheidungsjahr liegt. Ob die Ehe später tatsächlich geschieden wird oder nicht, ist unerheblich.

Gründe:

1. Das finanzgerichtliche Urteil weicht nicht von dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. Juli 1998 X B 48/98 (BFH/NV 1999, 301) ab.